Im vergangenen Jahr sind immer wieder Fragen an uns herangetragen worden im Hinblick auf das Läuten bei Sterbefällen und Trauerfeiern: Wer läutet? Für wen wird geläutet? Wann wird geläutet? Hier gibt es Antworten:
Die Glocken läuten in Form des „Kleppens“ und bei Trauerfeiern für Verstorbene, die bis zuletzt Mitglied in einer Kirche waren, die zur ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) gehört.
Das Einstellen der Glocken bzw. die Programmierung des Geläuts wird bei uns im Küsterdienst vorgenommen. Gerade in diesem Bereich besteht seit gut einem Jahr ein enormer personeller Engpass. Das hat dazu geführt, dass wir Aufgaben und Wege minimieren und auch das Läuten neu regulieren mussten.
Zur konkreten Anschauung drucken wir hier den Abschnitt aus unserer aktuellen Läuteordnung für Sie ab:
- Läuten bei Sterbefällen
Anzeige eines Sterbefalls (Totenläuten, sog. „Kleppen“): 10.00 Uhr in beiden Kirchen;
Cappel: volles Geläut; Istrup: volles Geläut, 10 Minuten.
Totenläuten ist an allen Tagen außer an Sonn- und kirchlichen Feiertagen möglich.
Läuten vor der Trauerfeier: 10 Minuten vor Beginn der Trauerfeier,
großes Geläut, 10 Minuten
Läuten nach der Trauerfeier erfolgt nur, wenn eine Trauerfeier in einer unserer Kirchen
in Cappel oder Istrup stattfindet: großes Geläut, 10 Minuten.
Wir hoffen, dass wir alle offenen Fragen mit diesem Bericht klären konnten.
Der Kirchenvorstand
Die gesamte Läuteordung zum Nachlesen finden Sie hier!