Umzug und Gemeindezugehörigkeit
in Allgemein, Senioren

Umzug und Gemeindezugehörigkeit

„Hilfe, mein Name taucht unter den Jubiläumsgeburtstagen nicht mehr auf! Was ist passiert?“ – Wenn Sie umgezogen sind, zum Beispiel in ein Alten- oder Pflegeheim, und von nun an dort Ihren 1. Wohnsitz haben, dann wechseln Sie nicht nur den Wohnsitz, sondern automatisch auch die Kirchengemeinde.

Wegzug? – Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen
Eine Orientierungshilfe

Ein Umzug bzw. Wegzug hat Folgen: Sämtliche Daten, die Sie betreffen, können von uns (aus Datenschutzgründen) nicht mehr eingesehen werden. Wir finden Sie und Ihren Geburtstag nicht mehr, können Sie nicht im Gemeindebrief als Jubilar benennen und auch nicht mehr zum Geburtstag besuchen.

Das betrifft, so seltsam es klingt, zum Beispiel Steinheim. Steinheim hat eine eigene evangelische Kirchengemeinde und gehört nicht zur Lippischen Landeskirche, sondern in den Bereich der westfälischen Kirche. Das verkompliziert die Lage noch ein wenig. Denn somit verlässt man die Lippische Landeskirche und die eigenen Daten wandern in diesem Fall einfach mit.

Aber all das gilt auch für Orte in der Lippischen Landeskirche. Wer also zum Beispiel in eine Blomberger, Barntruper, Bad Meinberger oder Lügder Altenpflegeeinrichtung zieht und damit seinen Wohnort aus dem Bereich der Ev.-ref. Kirchengemeinde Cappel-Istrup in die Kernstadt oder umliegenden Städte verlegt, der wird automatisch Glied der evangelischen Kirchengemeinde dort vor Ort.

Das alles ist nicht für jeden auf den ersten Blick nachzuvollziehen, hat aber seinen Sinn. Wer den Wohnort wechselt, kommt in den Bereich einer anderen Kirchengemeinde, die von nun an in allen kirchlichen Fragen für das neue Gemeindeglied zuständig ist.

Geht der Umzug über eine weite Distanz, ist das auch sofort zu verstehen. Was im Großen gilt, wird aber auch im Kleinen so gehalten. Zieht jemand von Großenmarpe nach Wellentrup, bleibt er von dem Zeitpunkt an Glied der Kirchengemeinde. Zieht jemand von Istrup nach Mossenberg, gehört er weiter zur Ev.-ref. Kirchengemeinde Cappel-Istrup.

Diese Regelungen sind nicht neu. Sie haben seit einer sehr langen Zeitspanne Bestand. Aber nicht jeder weiß davon. Wer seit vielen Jahrzehnten den Kontakt zu „seiner“ Kirchengemeinde gehalten hat, der möchte im Alter nicht wechseln. Man möchte vom gewohnten Pfarrer oder der Pfarrerin begleitet und betreut werden und auch eines Tages dort seine Bestattung vollzogen haben.

Was kann man tun?
Die Kirchen haben auf diese Wünsche reagiert. Galt es früher als selbstverständlich, dass die neue Kirchengemeinde in allen Fragen zuständig ist, gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, auch nach dem Wegzug die Zugehörigkeit zur alten Kirchengemeinde zu regeln.

Es gibt dazu ein Formular, das im Gemeindebüro zu erhalten ist. Dieses Formular finden Sie auch hier zum Download: Antrag_auf_Wechsel_der_Gemeindezugehoerigkeit_in_besonderen_Faellen.

Dieses Formular kann bereits jetzt vorsorglich ausgefüllt und unterschrieben werden und zum Zeitpunkt eines eventuell späteren Umzuges nach Blomberg (oder Barntrup, Bad Meinberg oder einen anderen Ort in der Nähe) mit Datum versehen und in der jeweiligen Kirchengemeinde eingereicht werden.

Damit ist dann Ihr Wunsch, weiterhin der vertrauten Kirchengemeinde anzugehören, geregelt. Die „alte“ Gemeinde ist dann auch zukünftig für Sie als Gemeindeglied zuständig. Wenn Sie bei einem Umzug also weiter von der Heimatkirchengemeinde betreut werden möchten, dann nehmen Sie bitte diese Möglichkeit in Anspruch.

Der Kirchenvorstand Cappel-Istrup

 

 

Foto: pixabay