Shutdown-Light ab November
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Shutdown-Light ab November

Die Entwicklung der Corona-Pandemie stellt uns erneut vor große Herausforderungen und bringt auch für das kirchliche Leben in den nächsten Wochen schmerzhafte Beschränkungen und Einschnitte mit sich. Als Kirchengemeinde sind wir weiter für Sie da mit unseren Gottesdiensten, mit Angeboten der Seelsorge und mit jeglicher Kommunikation, die unter diesen Bedingungen möglich ist.

Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist. (1. Petrus 3,15)

Hoffnung, die weiter trägt als menschliches Vermögen und vernünftiges Kalkül: Die brauchen wir gegenwärtig so nötig wie selten. Der neuerlich notwendig gewordene Teil-Lockdown bedeutet für viele Menschen eine enorme weitere Belastung.

Wir sind weiter für Sie da über Telefon oder E-Mail:
Wir stehen Ihnen gerne für seelsorgliche Belange  und Anfragen
(Tel. 05235 99804 oder ibeverung@kirche-cappel-istrup.de) sowie für
verwaltungstechnische Aufgaben (Tel. 05235 99803 oder gemeindebuero@kirche-cappel-istrup.de) weiter zur Seite.

Die neue Coronaschutzverordnung bedeutet ab November in der Konsequenz, dass präsentische Angebote außerhalb des Gottesdienstes bis auf geringe Ausnahmen in den nächsten Wochen erneut nicht stattfinden können.

  • Gottesdienste sind nicht von den neuen Beschränkungen betroffen. So laden wir alle Menschen auch weiter zum Gottesdienst ein. Es ist während des Gottesdienstes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Neben dem Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln arbeiten wir auch mit einem Sitzplan, indem z.B. die Anwesenheitserfassung mit Sitzplatznummern erfolgt, aus denen sich dann im Falle einer bekanntgewordenen Infektion leicht ein Plan erstellen lässt, wer wo gesessen hat. Diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme haben wir schon bei einigen Sondergottesdiensten in den vergangenen Wochen so gehandhabt und werden dies generell in dieser Form praktizieren.
    Das aktuelle Gottesdienst-Schutzkonzept wird in den Kirchen ausgelegt.
  • Bei Trauerfeiern gilt weiterhin die Ausnahme, dass für nahe Angehörige auf den Mindestabstand verzichtet werden kann. Unter freiem Himmel ist ab einer Personenzahl von 25 ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine generelle Begrenzung der Teilnehmendenzahl ist nicht vorgesehen, ergibt sich aber häufig durch die Raumgröße.
  • Chor- und Posaunenchorarbeit ist – abgesehen von der solistischen musikalischen Gestaltung der Gottesdienste – in den nächsten Wochen nicht möglich ist. Das ist sehr schmerzlich, umso mehr als wir mit dem Ende des Kirchenjahres und dann der Adventszeit auf eine eigentlich kirchenmusikalisch immer besonders reich gestaltete Zeit zugehen.
    Da werden wir Vieles in diesem Jahr sehr vermissen.
  • Auch die Konfirmandenarbeit in den nächsten Wochen kann nicht in präsentischer Form stattfinden. Wir nutzen digitale Wege der Kommunikation mit unseren Konfirmand*innen.
  • Angebote im Rahmen unserer Kinder- und Jugendarbeit  werden in den nächsten Wochen ausfallen müssen oder digital durchgeführt werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, draußen Veranstaltungen in kleinen Gruppen durchzuführen. So haben wir uns entschlossen unsere Projekt zur Foto-Story des Krippenspiels in einem corona-gemäßen Format durchzuführen. Unsere Kinder- und Jugendreferentin sind weiterhin jederzeit ansprechbar und per Telefon zu erreichen für Fragen und Anliegen.
  • Die neue Coronaschutzverordnung präsentische Bildungsangebote bis auf Angebote, die der beruflichen Qualifizierung dienen, untersagt. Es können auch Gruppen, Kreise und Bildungsangebote wie der
    Frauentreff, das Gemeindecafé und sonstige Veranstaltungen in den nächsten Wochen nicht stattfinden bzw. müssen auf digitale Angebote umgestellt werden.
  • Besuche bei Senioren zum Geburtstag unterbleiben. Die Glückwünsche werden per Post zugestellt. Die Betreffenden werden entsprechend über die die aktuelle Situation informiert.
  • Für Kirchenvorstände gilt die Empfehlung auf digitale Sitzungsformate umzustellen. Unsere Kirchenvorstands- und Gremiensitzungen fallen in präsentischer Form daher für den Monat November und Dezember aus.
  • Das Gemeindebüro ist besetzt, aber für den Publikumsverkehr ausnahmslos geschlossen.
    Bei Anliegen bitten wir Sie, diese telefonisch (Tel. 05235 99803) oder per Mail gemeindebuero@kirche-cappel-istrup.de zu klären.
  • Die Coronaschutzverordnung sieht eine Maskenpflicht für alle Gebäude vor, die für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind. Wir bitten, dieses bei der Nutzung von Kirchen – auch außerhalb von Gottesdiensten – und Ihrer Gemeindehäuser zu berücksichtigen.
    Eine Maskenpflicht besteht außerdem bei allen in geschlossenen Räumen stattfindenden Präsenzveranstaltungen auch am Sitzplatz.
    Die Maskenpflicht besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands.

Seien Sie behütet! Bleiben Sie gesund!

Der Kirchenvorstand