Ev.-ref. Kirchengemeinde

Schutzkonzept

Kein Raum für sexualisierte Gewalt

Als Kirchengemeinde wollen wir sexualisierter Gewalt keinen Raum geben. Berichte über sexualisierte Gewalt lassen aufhorchen und zeigen, dass diese Taten meist nicht aus Versehen geschehen, sondern geplante Taten sind. Daher braucht auch Prävention einen Plan – ein Schutzkonzept, das Tätern und Täterinnen keinen Raum lässt.

Als Kirchengemeinde entwickeln wir derzeit ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt. Dadurch nehmen wir die Verantwortung mit Blick auf Betroffene von sexueller Gewalt wahr.
Wir tun dies im Bewusstsein, dass der Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu schweren und langfristig belastenden Beeinträchtigungen der Lebenswege führen kann. Dies sind wir nicht bereit hinzunehmen.
Im Rahmen unseres Schutzkonzeptes wollen wir vorrangig den Schutz von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen vor jeglicher Form sexualisierter Gewalt beschreiben. Weiterhin fördern und unterstützen wir eine Sensibilisierung für jegliche Formen von Gewalt. In unserer Gesellschaft sollte sich jede und jeder Einzelne mit diesem Thema auseinandersetzen.
Zusätzlich ist es wichtig für Mädchen und Jungen sichere Räume in unserer Gemeinschaft zu schaffen und einen wirksamen Kinderschutz zu gewährleisten.

Wir sind seit geraumer Zeit dabei, für unsere Kirchengemeinde ein Schutzkonzept zu erstellen. Unser Schutzkonzept wird dabei auch den Umgang mit digitalen Medien einbeziehen, da es für Kinder und Jugendliche oft schwer ist zwischen der online- und offline-Welt zu trennen.
Die räumlichen Treffpunkte in unserer Gemeinde sollen für Mädchen und Jungen Orte sein, wo sie kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – sexualisierte Gewalt angetan wird.

Grundsätzlich wird von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin, ob hauptamtlich angestellt oder im ehrenamtlichen Bereich in Gruppen oder Kreisen tätig, ein erweitertes Führungszeugnis angefordert.
Weiterhin werden ehrenamtliche Mitarbeiter*innen verpflichtet, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Sie verpflichten sich, alles in ihren Kräften stehende zu tun, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt zu schützen.

In Zukunft werden alle unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden nach dem Schulungsprogramm der Lippischen Landeskirche geschult. Unsere Landeskirche stellt regelmäßig Termine (siehe hier) mit einem kompetenten Schulungsteam zur Verfügung, welche über unsere Vertrauensperson der Kirchengemeinde reserviert werden können.

So lange wir noch kein eigenes Schutzkonzept haben, handeln wir nach dem Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt der Lippischen Landeskirche, was jeder Zeit (hier) eingesehen werden kann.

Dieses Schutzkonzept gibt sexualisierter Gewalt keinen Raum.

Pilotgruppe Schutzkonzept


Ansprechstellen


Ansprechstelle in der Lippischen Landeskirche

Die Landeskirche verfolgt das Ziel, sexuellen Missbrauch durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter zu verhindern und aufzuklären. Zu diesem Zweck hat sie 2021 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, das sich an einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) orientiert. Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch können sich an die Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche wenden. Aufgabe der Ansprechstelle ist es, einen Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen und zu klären, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen erforderlich und gewünscht ist bzw. ob und in welcher Form eine Unterrichtung der Landeskirche von den Betroffenen gewünscht wird. Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch anderen Personen zur Verfügung, die mit ihrem Wissen zu Fällen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Kontext der Lippischen Landeskirche zur Aufarbeitung beitragen können.

Im Ev. Beratungszentrum
Pfarrerin Susanne Eerenstein (Stellvertretung: Louisa Zimmermann)
Telefon: (05231) 99280
E-Mail: ansprechstelle@lippische-landeskirche.de

Der Kontakt ist kostenlos. Frau Eerenstein und Frau Zimmermann sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Unabhängige Ansprechstelle

Trotz der vorhandenen Ansprechstelle innerhalb der LLK kann es vorkommen, dass betroffene Personen z.B. das Vertrauen in die LLK verloren haben und somit keine Beratung durch eine Person wahrnehmen wollen, die der Institution angehört, in der sie Leid erfahren haben. Für diese u. ä. Situationen hat die LLK eine Kooperation mit dem SOS-Kinderdorf e.V, Beratung und Treffpunkt Blomberg. Die Beratungsstelle ist in Ihrer Tätigkeitsausübung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen durch die Landeskirche. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daten der Betroffenen oder möglicher Täterinnen oder Täter dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen an kirchliche Stellen weitergegeben werden.

SOS-Kinderdorf e.V.
SOS-Kinderdorf Lippe
Beratung und Treffpunkt Blomberg
Holstenhöfener Str. 4
32825 Blomberg
Herr Holger Nickel und Frau Lana-Katharina Nerwoski
Telefon (05235) 5097930
E-Mail:
holger.nickel@sos-kinderdorf.de