Das Grundgesetz (GG) ist 75 Jahre alt geworden in diesem Jahr. Das GG ist Garant für die Achtung der Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Daher laden wir zu einer besonderen Veranstaltung am 17. September in Blomberg ein.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So heißt es im Artikel 1.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das im Mai 1949 beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Es hat den Rang einer Verfassung unseres Staates und ist in den Artikeln 1-20 unabänderlich gültig. Es garantiert den Schutz der Grundrechte, wozu die u.a. die Freiheit der Meinungsäußerung, der Religionsausübung, der wissenschaftlichen Lehre und Kunst ebenso gehören wie das Asylrecht und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Sprache oder des Alters. Damit sind die für unser Zusammenleben wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen formuliert und festgelegt. Sie garantieren unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Eine aktuelle Umfrage spricht von einer 81%-igen Zustimmung der Bevölkerung zum Grundgesetz; sie halten es für richtig und sind mit ihm „zufrieden“. Im Umkehrschluss sind 19 % zumindest skeptisch; sie wünschen Änderungen oder lehnen manche Artikel ganz ab.
Am Dienstag, 17. September 2024, um 19.00 Uhr
findet im Kulturhaus „Alte Meierei“ (Brinkstraße 22, Blomberg)
eine besondere Veranstaltung im Rahmen des 75-jährigen Jubiläums statt:
„Unser Grundgesetz. Wer braucht denn das? – Wir alle!“
Der Blomberger Bürgermeister Christoph Dolle, der Vizepräsident am Landgericht Detmold Dr. Jörg Mertens, Pastorin Lena Skirka (reform. Kirchengemeinde Blomberg) und Pfr. Jörg Deppermann (luth. Kirchengemeinde Blomberg) werden als Referenten, Gesprächs- und Diskussionspartner beteiligt sein.
Herzliche Einladung an alle: Halten Sie sich diesen Abend frei, kommen Sie dazu!