Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen in Betrieben die Hygienemaßnahmen, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind, eingehalten werden. Diese Regelung gilt auch für Kirchengemeinden.
Der Kirchenvorstand hat dementsprechend in einem betrieblichen Maßnahmenkonzept festzulegen, welche Maßnahmen in der Kirchengemeinde zum Schutz vor SARS-CoV-2 getroffen werden.
Über das bestehende Maßnahmenkonzept hinaus sind oder werden in der Kirchengemeinde auch weiterführende konkrete Hygiene- und Schutzkonzepte für einzelne Bereiche entwickelt wie für die Feier der Gottesdienste, die Kinder- und Jugendarbeit, die Konfirmandenarbeit oder die Kirchenmusik etc.
Das beschriebene Maßnahmenkonzept für unsere Kirchengemeinde finden Sie hier zum Download.
Der Kirchenvorstand