Am Sonntag, 1. März 2020 sind Kirchenvorstandswahlen. Für das Leben unserer Gemeinden ist der Kirchenvorstand unverzichtbar – die Mitglieder (Kirchenälteste) leiten die Gemeinde gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Sie, als Gemeindeglied, können mitbestimmen, wer in unseren Kirchengemeinden Verantwortung übernehmen soll oder Sie können auch selber einfach mitgestalten.
Die Aufgaben eines Kirchenvorstandes sind sehr vielfältig. Zum Beispiel legen die Mitglieder die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest (Gottesdienste, Diakonie, Kirchenmusik, Jugendarbeit, etc.), vertreten die Gemeinde in der Öffentlichkeit, haben die Aufsicht über das Gemeindevermögen und die Immobilien, entscheiden über die Anstellung hauptamtlich Mitarbeitender, sind damit verantwortlich für das Personal und damit Arbeitgeber, gewinnen und fördern Ehrenamtliche, sorgen dafür, dass Menschen in der Gemeinde eine Heimat finden.
Jede/r Kirchenälteste kann in Ausschüssen, die dem Kirchenvorstand zugeordnet sind, seine Begabungen, Kompetenzen oder Kenntnisse mit einbringen. Von Jugend-oder Öffentlichkeitsarbeit über die Mitarbeit im Bau- oder Finanzausschuss sowie im Personalausschuss bis hin zur ökumenischen Partnerschaftsarbeit der Kirchengemeinde – vieles ist denkbar und möglich.
Gemeinde bewegen: Sie können am 1. März 2020 mitbestimmen, wer in unseren Kirchengemeinden Verantwortung übernehmen soll.
Wahlvorschläge liegen im Gemeindebüro vor und müssen bis zum 30. November eingereicht werden. Machen Sie mit!